Versucht ein Polizeibeamter, private Geldentschädigungsansprüche wegen Beleidigung unter Ausnutzung seiner dienstlichen Stellung als Polizeibeamter durchzusetzen, rechtfertigt dies nach einem Urteil der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Kassel die Degradierung des Polizeibeamten in eine niedrigere Besoldungsstufe.
Gegenstand der Verurteilung war eine Disziplinarklage des
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