Dienstvergehen eines Beamten ist nur ein solches Handeln oder Unterlassen, das das berufserforderliche Ansehen oder Vertrauen zu beeinträchtigen geeignet ist; bloße „Unkorrektheiten“ stellen kein Dienstvergehen dar. Die Nichtüberprüfung einer Besoldungsmitteilung rechtfertigt die Annahme eines Dienstvergehens nur dann, wenn es sich
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