Den beamteten Maut-Kontrolleuren des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) steht für ihre Tätigkeit keine Schichtzulage nach § 20 Abs. 2 Satz 1 lit. c EZulV zu.
In einem jetzt vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht entschiedenen Fall rügte der klagende Maut-Kontrolleur, dass die Zeitspanne
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