Ein sich auf den Beschäftigungsumfang beziehender Zusatz in einer Ernennungsurkunde macht die Beamtenernennung nicht unwirksam. Dies entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in zwei bei ihm anhängigen Verfahren brandenburger „Teilzeit-Lehrer“. Weiter stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, das es für eine Teilzeitbeschäftigung gegen den
Artikel lesen

































