Ein Realschullehrer, der sich 150 Video- und 300 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt über eine Tauschbörse („Emule“) verschafft und diese besessen hat, ist selbst unter Berücksichtigung einer erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Beamten aus dem Dienst zu entfernen.
Dies entschied jetzt das
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