Das Auswahlverfahren für die Beigeordnetenstelle in Duisburg muss wiederholt werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat der Stadt Duisburg vorläufig untersagt, die von ihr ausgeschriebene Beigeordnetenstelle für das Dezernat für Umwelt und Klimaschutz, Gesundheit, Verbraucherschutz und Kultur
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