Ein Bewerber für die Polizei, der in privaten Chatnachrichten verfassungsfeindliche Symbole empfangen und versendet hat, darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall bewarb sich der im Jahr 2000 geborene Bewerber 2022 für
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