Das Verbot der Rückstellungen für drohende Verluste nach § 5 Abs. 4a EStG begrenzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs eine mögliche Teilwertabschreibung nicht. Die Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden ist nicht nur hinsichtlich des
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