Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines islamistischen Gefährders gegen eine Abschiebungsanordnung der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgewiesen.
Dem Kläger, ein im Jahr 1999 geborener irakischer Staatsangehöriger, war im April 2016 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden. Im April
Artikel lesen