Zu den vergütungsfähigen Tätigkeiten des für den Aufgabenbereich „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ bestellten Ergänzungspflegers können neben den Kontakten zum Kind und zu der Einrichtung, in welcher das Kind lebt, auch Kontakte mit den Kindeseltern und dem Jugendamt gehören. Das kann auch die Teilnahme an einem Hilfeplangespräch umfassen. Ein persönliches Zusammentreffen des Ergänzungspflegers mit
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