Kleine dynamische Bezugnahmeklausel

Eine vom Arbeitgeber angebotene arbeitsvertragliche Vergütungsabrede „Herr S erhält eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 6 /Stufe 2 des TVöD. Der umgerechnete Stundenlohn beläuft sich z.Z. auf 12,07 €.“ ist wie eine Allgemeine Geschäftsbedingung anhand von § 305c Abs. 2, §§

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Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

Verweist eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auf den jeweiligen Bundes-Angestelltentarifvertrag und die ihn ergänzenden Tarifverträge, werden infolge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung regelmäßig die an dessen Stelle tretenden Nachfolgetarifverträge erfasst.

Bei der ergänzenden Vertragsauslegung des Arbeitsvertrages eines

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