Der bloße Erwerb von Anteilen an einem Unternehmen stellt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union keinen Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- bzw. Betriebsteilen im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
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