Die zur Entstehung der Erbschaftsteuer führende Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nicht die Bezifferung des Anspruchs voraus.
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Die zur Entstehung der Erbschaftsteuer führende Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nicht die Bezifferung des Anspruchs voraus.
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Das Finanzamt ist nicht zur Ableitung des für Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerts aus dem vom Gutachterausschuss mitgeteilten Bodenrichtwert für erschließungsbeitragsfreies Bauland berechtigt.
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Eine Erbschaft, die für den gewerblichen Betrieb eines Altenheims bestimmt ist, ist von dem Altenheim nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs als Betriebseinnahme zu versteuern.
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Die für den Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn die Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem
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Ist ein mit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abziehbaren Belastung beschwerter Erwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG mit einem späteren Erwerb zusammenzurechnen, ist der Bruttowert des Vorerwerbs sowohl dieser Zusammenrechnung als auch
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Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es es mit den Regelungen des EG-Vertrages (Art. 56 Abs. 1 EG) vereinbar ist, dass
In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden zunächst nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger. Erst durch eine Veröffentlichung des Urteil oder Beschlusses des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch
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Für die Übertragung eines Unternehmens sieht das Erbschaftsteuergesetz einen besonderen Freibetrag vor. Wird das Unternehmen auf mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer übertragen, so ist dieser Freibetrag entsprechend aufzuteilen. Dies kann durchaus auch zum Nachteil einzelner Erben geschehen, wenn bei der Abfassung
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Nach den derzeit vorliegenden Gesetzesentwürfen sollen – neben den Änderungen im Bereich der Einkommen- und der Umsatzsteuer noch folgende steuerliche Bestimmungen geändert werden:
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Im Rahmen der Veranlagung Erbschaftsteuer werden oftmals auch frühere Schenkungen noch der Besteuerung unterworfen, die bisher unterblieben war. Hierbei ist allerdings seitens des Finanzamtes Einiges zu beachten:
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Die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG, die bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht (Wohnsitz von Erblasser und Erbe im Ausland) einen geringeren Freibetrag als bei unbeschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz im Inland) vorsieht, verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zwar nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz
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Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist auch in den Veranlagungszeiträumen seit 1994 nicht verfassungswidrig. Meint der Bundesfinanzhof.
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Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD liegt nun vor. Grund genug, ihn einmal auf Ankündigungen für Änderungen im Steuerrecht durchzusehen:
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Der Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem Schenker oder dem Ehegatten des Erblassers oder Schenkers zustehen oder das mit einer Rentenverpflichtung oder mit der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen zugunsten dieser Personen belastet ist, wird im Rahmen der Erbschaftsteuer oder
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Hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte für erschließungsbeitragspflichtiges Bauland festgelegt, ist dieser Richtwert nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs für solche Grundstücke maßgebend und unverändert zu übernehmen, für die (noch) eine Erschließungsbeitragspflicht besteht.
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Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln erbschaftsteuerlich nicht Ehegatten gleichzustellen.
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Für gewerbliche Vermögen gelten in der Schenkungsteuer und der Erbschaftsteuer besondere Freibeträge.
Ein Erlass des baden-württembergischen Finanzministeriums will diese nun aber immer dann nicht mehr gewähren, wenn bei geschlossenen Fonds diese zwar gewerbliche Einkünfte erzielen, die Fonds-Anteile aber über Treuhänder
Führt der Erbe den Betrieb des verstorbenen Erblasses weiter, gewährt ihm das Erbschaftsteuerrecht für das Betriebsvermögen eine Steuerbefreiung, die jedoch nachträglich wieder entfällt, wenn der Erbe den Betrieb später doch schließt.
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Nach § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes werden mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet
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