Der Pensionsanspruch, den die Witwe des persönlich haftenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft mit dessen Ableben aufgrund einer dem Gesellschafter erteilten Pensionszusage der Gesellschaft erwarb, war – anders als ein entsprechender Pensionsanspruch der Witwe eines Arbeitnehmers – erbschaftsteuerrechtlich als Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter-Witwe
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