Frankfurt

Junges Verwaltungsvermögen in der Erbschaftsteuer

Hat ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, fällt insoweit die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens fort. Betriebsvermögen kann damit nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges

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Wohnungen

Vermietung von Wohnungen – und die Erbschaftsteuer

Die Vermietung von Wohnungen überschreitet nur dann die Grenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit der Folge, dass erbschaftsteuerlich kein (möglicherweise begünstigungsschädliches) Verwaltungsvermögen vorliegt, wenn neben der Überlassung der Wohnungen Zusatzleistungen erbracht werden, die das bei langfristiger Vermietung übliche Maß überschreiten und

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Die Wertpapiere im Nachlass

Börsengängige Wertpapiere sind mit ihrem Kurswert am Todestag des Erblassers zu erfassen.

Gegenstand der Bewertung sind die Wertpapiere und nicht ein Anspruch gegen die Bank auf Herausgabe der Wertpapiere. Der erbschaftsteuerrechtlichen Bewertung nach § 12 ErbStG unterliegt der Vermögensanfall des

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Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen.

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können gegen den Insolvenzverwalter nur festgesetzt werden, wenn

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Bundesfinanzhof

Der überlebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – und die Erbschaftsteuer

Die Rechtsfrage, ob die Ungleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften einerseits und Ehen bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften andererseits im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gegen das Grundgesetz, gegen Europäisches Vertragsrecht oder gegen internationales Recht verstößt, ist bereits durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt.

Danach ist es verfassungsrechtlich

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Abfindungszahlung an Erbprätendenten

Eine Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.

Entrichtet ein Erbe mithin eine Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen der

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