Der Freibetrag für Erwerbstätige nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b ZPO ist bei der Berechnung der Ratenhöhe im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer Krankengeld bezieht und dies der Höhe nach aus seinem
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