Bundesfinanzhof (BFH)

Terminsladung in einem unterbrochenen Verfahren

Lädt das Finanzgericht während der Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens zur mündlichen Verhandlung, liegt in der Ladung zugleich die (beschwerdefähige) Entscheidung, das unterbrochene Verfahren fortzusetzen.

Der Bundesfinanzhof kann trotz der Unterbrechung des Verfahrens über ein Rechtsmittel entscheiden, das –wie die vorliegende

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Oberlandesgericht München

Auskunft trotz Insolvenz

Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 Satz 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Über diesen Anspruch kann durch Teilurteil entschieden werden, auch wenn im Hinblick auf die übrigen Klageanträge, mit denen weitere Ansprüche

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