Die EU hat in der sogenannten Dublin II-Verordnung, die im März 2003 das bis dahin geltende Dubliner Abkommen ersetzt hat, eine Regelung getroffen, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens jeweils zuständig ist.
Nach dem Asylzuständigkeitssystem der Dublin-II-Verordnung soll jeder
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