Agentur für Arbeit

Sachliche Unzuständigkeit für die Erlassentscheidung – und keine Heilung durch die Einspruchsentscheidung

Der Heilungstatbestand des § 126 AO erfasst nicht den Mangel der fehlenden sachlichen Zuständigkeit. Die rechtswidrige Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung durch eine sachlich unzuständige Behörde wird nicht dadurch rechtmäßig, dass die für die Prüfung des Erlasses sachlich und örtlich zuständige Familienkasse den Einspruch gegen den Ausgangsbescheid als unbegründet zurückweist. Stellt

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Negative sachliche Kompetenzkonflikte

Während die Strafprozessordnung für die Behebung eines Streites über die örtliche Zuständigkeit Regelungen in den §§ 14, 19 StPO enthält, fehlen solche für den Fall eines negativen sachlichen Zuständigkeitsstreits. Der Gesetzgeber hat Vorschriften hierüber für nicht erforderlich gehalten, da er die Zuständigkeitsregelung in den §§ 209, 209a, 225a, 269, 270,

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Der Arbeitnehmer in der Insolvenz – und die Berechnung des pfändungsfreien Gehalts

Für die (Neu-)Berechnung des dem Insolvenzschuldner zustehenden pfändungsfreien Arbeitslohns ist das Insolvenzgericht nicht zuständig. Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach § 36 Abs. 4 InsO folgt noch nicht allein aus der Anwendung vollstreckungsrechtlicher Beurteilungsnormen. Voraussetzung ist vielmehr, dass die in Bezug genommenen Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Maßnahme oder eine Entscheidung des

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Einreise- und Aufenthaltsverbote für Gefährder – und die Zuständigkeit des BVerwG

Es besteht keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Einreise- und Aufenthaltsverbote. Nach § 50 Abs. 1 Nr. 3 VwGO entscheidet das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug über Streitigkeiten gegen Abschiebungsanordnungen nach § 58a AufenthG und ihre Vollziehung. Diese Zuständigkeit erstreckt sich nach dem Wortlaut nicht auf das vom Landesminister

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Vereinsverbot – und die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts

Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erstreckt sich auf Vereins- und ihnen gleichzustellende Betätigungsverbote durch das Bundesministerium des Innern, nicht jedoch auf Verfügungen, die lediglich den Vollzug eines bereits ausgesprochenen Organisationsverbots betreffen. Nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO entscheidet das Bundesverwaltungsgericht

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Der Streit um die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse

Der Streit zwischen Schuldner und Verwalter über die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse ist vor dem Prozessgericht und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen. Soweit das Insolvenzgericht fehlerhaft über den Antrag der Schuldnerin entschieden hat, sieht § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO für beide Seiten kein Rechtsmittel vor. Hat das

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Geldrechner

Vollstreckungsabwehrklage gegen den Zuschlagsbeschluss – und die Zuständigkeit

Bei einer Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Zuschlagsbeschluss richtet sich die sachliche Zuständigkeit analog § 202 Abs. 2 InsO nach dem Streitwert. Im Ausgangspunkt gilt zunächst, dass für die Vollstreckungsabwehrklage das ‚Prozessgericht des ersten Rechtszuges‘ örtlich und sachlich zuständig ist, und zwar unabhängig vom Streitwert. Das folgt aus dem insoweit wohl hinreichend

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Der verkehrsbehindernde Gegenstand auf der Straße

Um die Ausführung der Straßenverkehrs-Ordnung im Sinne von § 44 Abs. 1Satz 1 StVO handelt es sich auch dann, wenn eine behördliche Anordnung zur Umsetzung von Verhaltenspflichten ergeht, die in der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt sind, sich die erforderliche Ermächtigungsgrundlage jedoch nicht aus der Straßenverkehrs-Ordnung selbst, sondern – wie bei § 32

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Der Arrestantrag während des Revisionsverfahrens

Gemäß § 919 ZPO ist für die Anordnung eines Arrests neben dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der mit Arrest zu belegende Gegenstand oder die in ihrer persönlichen Freiheit zu beschränkende Person sich befindet, das Gericht der Hauptsache zuständig. Der Bundesgerichtshof ist nicht das Gericht der Hauptsache, auch wenn bei ihm

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Sachliche Zuständigkeit für eine Restitutionsklage

Die sachliche Zuständigkeit -hier: instanzielle Zuständigkeit als Unterfall der sachlichen Zuständigkeit- für Wiederaufnahmeklagen richtet sich nach § 584 ZPO i.V.m. § 134 FGO. Danach ist für Wiederaufnahmeklagen -abgesehen von der im finanzgerichtlichen Verfahren nicht vorgesehenen Berufungsinstanz- ausschließlich zuständig das Gericht, das im ersten Rechtszug erkannt hat; jedoch das Revisionsgericht, wenn

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Die Bundespolizei – und der Bahnhofsvorplatz

Die Bundespolizei hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (§ 3 Abs. 1 BPolG). Maßgeblich für die Bestimmung des Begriffs „Bahnanlage“ ist die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Als „Anlagen einer Eisenbahn, die das Be- und Entladen sowie

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Die Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz

Der Begriff der Bahnanlage erfasst nicht auch den Bahnhofsvorplatz. Die Bundespolizei ist daher regelmäßig nicht zum Einschreiten auf Bahnhofsvorplätzen befugt. So entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass keine Zuständigkeit der Bundespolizei zur Ausweiskontrolle auf dem Bahnhofsvorplatz von Trier besteht. Gegenstand des Rechtsstreits war die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes auf dem

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Keine erneute Weiterleitung von Rehabilitationsanträgen

Ein einem Rehabilitationsträger von einem anderen Träger zugeleiteter Rehabilitationsantrag darf nicht ein zweites Mal weitergeleitet oder an den erstangegangenen Träger zurückgeleitet werden. In diesem Zusammenhang ist, wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz jetzt entschieden hat, nicht zu prüfen, ob dem erstangegangenen Träger ein rechtsmissbräuchliches Verhalten zur Last fällt. Die Regelung des §

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Landgericht Bremen

Amtsgericht oder Finanzgericht?

Die Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 17a GVG kommt auch dann nur bei „extremen Verstößen“ in Betracht, wenn die Entscheidung von Gesetzes wegen keiner weiteren Prüfung unterliegt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiede-ner Gerichtszweige

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