Soka Bau

Die Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2

Das Bundesarbeitsgericht hält es für verfassungsrechtlich unbedenklich, dass § 15 Abs. 1 SokaSiG2 den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauerhandwerk vom 20.01.1994, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 11.06.2002, rückwirkend auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber erstreckt.

Eine Vorlage nach Art. 100 Abs.

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Sozialkassenverfahren des Baugewerbes – und die unwirksamen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen

Das Bundesarbeitsgericht hat die Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 5 TVG aF für unwirksam erklärt.

Im Einzelnen betrifft dies die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Tarifverträge

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