Ist eine Berufsunfähigkeits-Versicherung zur Leistung gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet, kann sie sich dieser Leistungspflicht, wie ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, nicht durch eine anderslautende Vereinbarung mit ihrem Versicherungsnehmer entziehen.
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