Ein Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient, kann durch eine Brandlegung auch dann teilweise zerstört werden, wenn die betroffene Wohnung bereits wegen einer vorangegangenen Brandstiftung nicht nutzbar war. Im hier entschiedenen Fall verbrannte der Angeklagte am 29.09.2020 Fotos in einem Plastikeimer. Als das Feuer auf den Eimer übergriff und
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