Mit der Frage, wie weit das Einsichtsrecht eines Bürgers in die ihn betreffenden Verwaltungsakten geht und wieweit dieses Einsichts- und Auskunftsrecht zulässigerweise beschränkt werden kann, hatte sich jetzt das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Einsichtsbegehrens zu befassen, das die Datensammlung der
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