Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz findet das deutsche Recht keine Anwendung, sofern die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union stattfindet. Eine dennoch zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht
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