Pünktlich vor Inkrafttreten des Tabakerzeugnisgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Regelungen dieses Gesetzes abgelehnt. Die Entscheidung des Bundesverfassugnsgerichts beruhte auf einer Folgenabwägung: Die gesetzlichen Neuregelungen bezwecken primär eine Harmonisierung des europäischen Binnenmarkts zum Abbau von Markthemmnissen und dienen damit einem wichtigen Ziel der Europäischen Union.
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