Die Bundesregierung im Verordnungswege die Einfuhrliste, eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz, an die geänderten Einfuhrvorschriften der EU für Stahlwaren und für landwirtschaftliche Erzeugnisse angepasst. Unter anderem wird das so genannte „Doppelkontrollverfahren zu Überwachungszwecken“, also das System aus Ausfuhrlizenz des Lieferlandes mit
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