Kumulation von Strafvollzug und Maßregelvollzug – und der vollstreckungsrechtliche Härtefall

Die Maßgaben der verfassungsgerichtlichen Weitergeltungsanordnung zur Bestimmung eines vollstreckungsrechtlichen Härtefalls vom 27.03.2012 entziehen sich einer schematischen Anwendung. Im Wege einer Gesamtbetrachtung der vom Bundesverfassungsgericht benannten Prüfkriterien ist im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug einen

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Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt die Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug des Freistaates Sachsen Untergebrachten gegen seine Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht erklärte § 22 Abs. 1 Satz 1 des sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen

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Maßregelvollzug in privater Einrichtung

Der freiheitsentziehende Maßregelvollzug in einer privaten Einrichtung bedarf als Ausübung öffentlicher Gewalt durch Private einer besonderen, am Funktionsvorbehalt des Grundgesetzes orientierten gesetzlichen Grundlage, die es in Bayern nicht gibt.

Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Möglichkeit eines Maßregelvollzugs

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Privatisierung des Maßregelvollzugs

Die Regelung der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch private Pflegekräfte nach dem hessischen Maßregelvollzugsgesetz ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Maßregelvollzugspatienten zurückgewiesen, der sich gegen die Anordnung und Durchführung einer besonderen Sicherungsmaßnahme (Einschluss)

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Zwangsmedikamentation im Maßregelvollzug

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten erfolgreich, mit der dieser sich gegen seine zur zur Erreichung des Vollzugsziels angeordnete medizinische Zwangsbehandlung werhte. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte die hier einschlägige rheinland-pfälzische gesetzliche Regelung als verfassungswidrig.

Der schwerwiegende

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