Höhergruppierung einer Lehrkraft

Die Höhergruppierung einer bereits in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Lehrkraft erfordert nach den Bestimmungen des Tarifvertrags über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) neben der Erfüllung der in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen

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Bundesnachrichtendienst

Organstreitverfahren gegen die Dienststellenleitung – und die begrenzten Klagemöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftrage einer Behörde kann nicht uneingeschränkt alle Entscheidungen der Dienststellenleitung, die ihrer Auffassung nach gegen gleichstellungsrechtliche Vorschriften verstoßen, mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage angreifen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lag ein Fall aus

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Kalender

Urlaubsanspruch bei Wechselschichttätigkeit

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs sind nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Freischichten nicht zu berücksichtigen, wenn diese bei Fälligkeit des Urlaubsanspruchs zu Beginn des Kalenderjahres nicht dienstplanmäßig feststehen.

In dem hier vom Landesarbeitgsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen

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Eingruppierung eines Schulhausmeisters

Ein Schulhausmeister konfiguriert eine Anlage der Gebäudeleittechnik im Sinne der Entgeltgruppe 7 Teil B Abschnitt XXIII der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA, wenn er Systemeinstellungen der zu betreuenden Anlage im Rahmen der durch den Hersteller eingeräumten Steuerungsmöglichkeiten unter

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500 €-Scheine

Die ungewöhnlich hohe Abfindung

Auch eine ungewöhnlich hohe Abfindung (hier: in Höhe von ca. 72 Monatsgehältern) kann wirksam vereinbart werden.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm eine Klage der Stadt Iserlohn gegen einen ehemaligen Verwaltungsangestellten auf Rückzahlung einer Abfindung in Höhe von

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