Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierungen gemäß § 17 Abs. 4 TVöD führt nicht zu einem gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss interner Bewerber gegenüber externen Bewerbern, weil insofern keine vergleichbaren Sachverhalte vorliegen.

Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nicht unmittelbar grundrechtsgebunden. Die Schutzfunktion der Grundrechte

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Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L

Die Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L bemisst sich ausschließlich nach dem am Stichtag 1. Dezember bestehenden Arbeitsverhältnis. Ein zuvor im Kalenderjahr beendetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber ist bei der Bemessung der Höhe der Jahressonderzahlung nicht zu berücksichtigen. Dies

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