Die Kopierkosten eines Verfahrenspflegers

Kann der Verfahrenspfleger die ihm entstandenen Kopierkosten nicht konkret darlegen, kann das Gericht die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen schätzen. Fertigt ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt für die Führung der Verfahrenspflegschaft erforderliche Fotokopien auf einem in seinem Büro vorhandenen Fotokopiergerät, kann

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Verfahrenshandlungen im Betreuungsverfahren und der „natürliche Wille“ des Betroffenen

Verfahrenshandlungen eines Betroffenen (hier: Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines „natürlichen Willens“ des Betroffenen.

§ 275 FamFG sieht Betroffene im Betreuungsverfahren als verfahrensfähig an und berechtigt sie grundsätzlich, Verfahrenshandlungen vorzunehmen, insbesondere sind sie befugt, einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen

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Anhörung in Unterbringungsverfahren

Im Unterbringungsverfahren ist der Betroffene grundsätzlich erst nach Einholung des Sachverständigengutachtens und – sofern die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich ist – in Anwesenheit des Verfahrenspflegers anzuhören.

Nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat das Gericht den Betroffenen vor

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