Die Staatsanwaltschaft als Mitmieter ist kein Mietmangel. Sagt das OLG Köln.
Danach kann ein Rechtsanwalt den Mietvertrag für seine Kanzleiräume nicht außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter andere Räume im selben Objekt an die Staatsanwaltschaft vermietet. Die Vermietung an die Staatsanwaltschaft
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