Mit der „Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung“ will das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sicherstellen, daß künftig folgende Einnahmen bei der Berechnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden:
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