Ein Masterstudiengang ist nur dann studiengebührenfrei, wenn er auf dem Erwerb eines Bachelorgrades aufbaut. Ein erlangter Diplomgrad genügt hierfür nach einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nicht.
Die Klägerin studierte Biotechnologie an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg mit dem Abschluss Diplomingenieur
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