Kindergeld der Eltern ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts bei den Grundsicherungsleistungen ihres volljährigen, voll erwerbsgeminderten Kindes nicht anzurechnen.
In dem jetzt vom BSG entschiedenen Fall war die 1982 geborene Klägerin dauerhaft voll erwerbsgemindert und schwerpflegebedürftig. Sie lebt bei ihren
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