Eine Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf kann wegen Kontakten zu ihrem (anderweitig) inhaftiertem Lebensgefährten fristlos entlassen werden.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Darmstadt den Eilantrag einer Obersekretäranwärterin im Justizvollzugsdienst gegen ihre fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf abgelehnt. Die Obersekretäranwärterin begann
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