Geld

Der mangelhafte Neuwagen

Wann ist ein Mangel bei einem Neuwagen so erheblich, dass sie einen Rücktritt vom Kfz-Kauf rechtfertigen? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen.

Der Kläger des jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreits kaufte im September 2003 vom Beklagten

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Oberlandesgericht München

Der bereute Vergleichsschluss

An einen gerichtlichen Vergleich ist man grundsätzlich gebunden, auch wenn man sich im nach hinein wieder gerne von ihm lösen würde. Ein Rücktritt von dem Vergleichsschluss ist regelmäßig nicht möglich.

Die Parteien hatten bereits vor dem Landgericht Coburg ein Zivilverfahren

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Bücherregal

Fehlfarben beim Autokauf

Die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe stellt nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs im Regelfall einen erheblichen Sachmangel des gekauften Fahrzeugs und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar.

Der Beklagte des jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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