Der Telefoninterviewer als Arbeitnehmer

Die Frage, ob eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausgeübt wird, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. In diese Gesamtwürdigung ist auch einzubeziehen, wie das der Beschäftigung zugrunde liegende Vertragsverhältnis ausgestaltet worden

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Scheinselbständigkeit im Krankenhaus

Hat eine Fachkrankenpflegerin mit einem Krankenhaus eine Vereinbarung über eine freiberufliche Honorartätigkeit getroffen, ist aber in die Arbeitsorganisation des Krankenhauses eingegliedert und arbeitet nach Weisungen der pflegerischen Leitung und der angestellten Ärzte, liegt eine abhängige Beschäftigung vor.

Mit dieser Begründung

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Die Einkünfte des Büttenredners

Einkünfte aus einer Tätigkeit als Büttenredner (Humorist) sind keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Sie sind daher nicht der Gewerbsteuer zu unterwerfen.

Nach § 2 Abs. 1 GewStG ist ein stehender Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird, gewerbesteuerpflichtig.

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Der Baggerfahrer ohne eigenes Baggerfahrzeug

Die Zurverfügungstellung eines Baggers schließt nicht zwingend eine selbständige Ausführung von Baggerarbeiten aus, wenn sämtliche weitere Merkmale für eine selbständige Tätigkeit sprechen.

So das Sozialgericht Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall eines Streits zwischen der Rentenversicherung einerseits und einem Baggerführer

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Betreuungskraft in einer Seniorenwohnanlage

Wird die Betreuungskraft in einer Seniorenwohnanlage von dem Wohnungsbauunternehmen beauftragt und erbringt sie ihre Leistungen nach Maßgabe des zwischen dem Wohnungsbauunternehmen und den Bewohnern geschlossenen Miet- und Betreuungsvertrages, handelt es sich hierbei nicht um eine im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit

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Nachhilfeunterricht umsatzsteuerfrei

Auch ohne absolviertes Hochschulstudium kann sich eine Nachhilfelehrerin, die lese-, rechtschreib- oder rechenschwachen Schülern selbständig Nachhilfeunterricht erteilt, grundsätzlich unmittelbar auf die Steuerfreiheit ihrer Leistungen gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL berufen. Es handelt sich bei der hierfür vorgesehenen

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