Als Freiberuflerinnen tätige Telefonsexdienstleisterinnen, die durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht, können Arbeitnehmerinnen sein.
Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Köln in den hier
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