Wiedereinsetzung bei vorgeschaltetem PKH-Verfahren – in gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines einem Klageverfahren vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens kommt in gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nicht in Betracht.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Gerichtsgebäude

Bei Vergleich PKH?

Hat ein Verfahrensbeteiligter, dem Prozeßkostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe bereits mangels hinreichender Erfolgsaussicht versagt worden war, in einem Vergleich freiwillig die Gerichts- und seine eigenen außergerichtlichen Kosten übernommen, kommt auf seine sofortige Beschwerde hin eine Annahme hinreichender Erfolgsaussicht und eine nachträgliche Bewilligung durch das

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