Gemäß § 120 a Abs. 2 S. 1 ZPO hat die Partei dem Gericht innerhalb des vierjährigen Zeitraums nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens (§ 120 a Abs. 1 S. 4 ZPO) jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
Gemäß § 124 Abs.
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Gemäß § 120 a Abs. 2 S. 1 ZPO hat die Partei dem Gericht innerhalb des vierjährigen Zeitraums nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens (§ 120 a Abs. 1 S. 4 ZPO) jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
Gemäß § 124 Abs.
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Prozesskostenhilfe kann in der Berufungsinstanz nicht regelmäßig mit der Begründung versagt werden, der Prozessbevollmächtigte sei unabhängig von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe zur Fertigung der Berufungsbegründung bereit gewesen, so dass die Bedürftigkeit der Beklagten für die Fristversäumung nicht kausal geworden sei.
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Der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die Kosten des Rechtsstreits aus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufgebracht werden können und den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen (§ 116 Abs.
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Wegen der besonderen Schwierigkeit des Abstammungsverfahrens ist im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nicht nur hinsichtlich des Antragstellers, sondern auch für die weiteren Beteiligten regelmäßig eine Anwaltsbeiordnung geboten.
Gemäß § 78 Abs. 2 FamFG wird einem Beteiligten, wenn eine Vertretung durch
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Eine gegenüber dem Gericht angezeigte „Niederlegung“ des Mandats eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts entfaltet keine Wirkung.
Die gem. § 121 Abs. 1 ZPO erfolgte Anwaltsbeiordnung verpflichtet den Rechtsanwalt, im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei zu übernehmen (§
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Hat der Antragsteller innerhalb einer von dem Gericht gesetzten Frist Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht glaubhaft gemacht oder bestimmte Fragen nicht oder ungenügend beantwortet, so lehnt das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insoweit ab, § 118 Abs.
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Bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einer PKH-Partei besteht grundsätzlich eine gerichtliche Hinweispflicht. Der Hinweispflicht wird nur durch eine gerichtliche Auflage genügt, die genau bezeichnet, welche konkreten Mängel bei den bislang mitgeteilten Angaben der Partei und
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Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO findet die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen dessen Unparteilichkeit zu rechtfertigen.
Dabei kommt es
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Eine Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 1 ZPO hat regelmäßig dann zu erfolgen, wenn die Partei entgegen § 120 a Abs. 2 Satz 1 bis 3 ZPO dem Gericht wesentliche Verbesserungen ihrer
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Der verfahrenskostenhilfebedürftige Rechtsmittelführer ist auch dann an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels gehindert, wenn er ein wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel eingelegt und dafür Verfahrenskostenhilfe beantragt hat. Das Rechtsmittelgericht hat auch in diesem Fall zunächst über die beantragte Verfahrenskostenhilfe
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Gemäß § 126 Abs. 1 ZPO sind die für die Partei bestellten Rechtsanwälte berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben.
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, räumt die Vorschrift dem beigeordneten
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Das gesetzliche Beitreibungsrecht des im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts geht einer Pfändung des Kostenerstattungsanspruchs der von ihm vertretenen Partei vor.
Im hier entschiedenen Fall führte der Kläger führte gegen die Beklagten einen auf Zahlung von Miete gerichteten Rechtsstreit. Den Beklagten wurde
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Beantragt ein in einer Sozietät tätiger Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe unter Beiordnung „des Unterzeichners“, so ist die im Bewilligungsbeschluss auf „Rechtsanwalt B. und Kollegen“ lautende Beiordnung dahin auszulegen, dass diese sich auf den beantragenden Rechtsanwalt persönlich bezieht.
Der Anspruch auf Wahlanwaltsvergütung gegen
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Ein Verfahrenskostenhilfe-Gesuch kann mutwillig sein, wenn mit dem Verfahren eine Neuregelung des Umgangs mit dem Kind angestrebt wird, die durch ein schwerwiegendes und zielgerichtetes Fehlverhalten des umgangswilligen Elternteils (Tötung der Kindesmutter) erforderlich wurde.
Der Zweck von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe ist
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Wird Prozesskostenhilfe nicht nur für den Klageantrag, sondern darüber hinaus für einen Ver-gleich über einen weiteren Streitgegenstand beantragt, hat die beabsichtigte Rechtsverfol-gung insoweit nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn zu erwarten ist, dass hierüber ein Vergleich zustande kommt. Auf
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Eine Rechtsbeschwerde, mit der die Staatskasse nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO die Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu erreichen sucht, ist nicht statthaft. Der Staatskasse steht insoweit kein Beschwerderecht zu.
Nach § 127 Abs. 3 Satz 1
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Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es der Anspruch einer natürlichen Person auf wirksamen Zugang zu den Gerichten bei einer Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug im Sinne der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom
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Die hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage darf im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens nicht verneint werden, wenn streitentscheidend eine schwierige und ungeklärte Rechtsfrage ist.
Ein Schadensersatzanspruch nach § 10 Abs. 2 AÜG gegen den Verleiher besteht nicht, wenn der Leiharbeitnehmer gegenüber dem Entleiher
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Nach § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO erhalten juristische Personen oder parteifähige Vereinigungen Prozesskostenhilfe nur dann, wenn die Kosten weder von ihr noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und wenn die Unterlassung der
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Nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO erhält eine Partei kraft Amtes auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die Kosten aus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufgebracht werden können und den am Gegenstand des Rechtsstreits Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen.
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Prozesskostenhilfe ist auch dann zu gewähren, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt.
Maßstab für die verfassungsrechtliche Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen über Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfeanträge ist Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit
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Entscheidet ein Gericht über einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife, sondern erst nach Durchführung einer Beweisaufnahme, kann die bewusste Unwahrheit des Sachvortrags des VKH-Antragstellers im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bereits
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Nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens kommt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nach § 397 a Abs. 2 Satz 1 StPO ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der entscheidungsreife Antrag rechtzeitig gestellt, aber nicht rechtzeitig beschieden
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Nach § 114 Satz 1 ZPO kann Prozesskostenhilfe lediglich für eine „beabsichtigte“ Rechtsverfolgung gewährt werden.
Nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO sind dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
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Die Zusage eines leistungsfähigen und leistungsbereiten Dritten, einen beabsichtigten Prozess zu finanzieren, stellt verwertbares Vermögen im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 1 SGB XII dar und beseitigt die Bedürftigkeit des Antragstellers im Prozesskostenhilfeverfahren.
Nach
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Die Regelung des § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, wonach das Gericht die Bewilligung der Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe aufheben soll, wenn der Antragsteller absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, ist
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Einer Partei, die nicht über die finanziellen Mittel zur Einlegung eines Rechtsmittels verfügt, wird auf Antrag Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist gewährt, wenn die Partei innerhalb dieser Rechtsmittelfrist einen Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht gestellt und alles in ihren Kräften Stehende getan
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Einer bedürftigen Partei, die ein Rechtsmittel einlegen will, ist grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung (§§ 233 ff. ZPO) zu gewähren, wenn sie bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat und sie vernünftigerweise nicht mit
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Die Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe etzt nach § 78 Satz 2 ArbGG voraus, dass einer der Zulassungsgründe nach § 72 Abs. 2 ArbGG vorliegt. Diese Voraussetzungen kommen bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur
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Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat keinen Erfolg, wenn das gerichtliche Verfahren in der Instanz, auf die der Antrag sich bezieht, im Zeitpunkt seines Eingangs bereits abgeschlossen war.
Die Bewilligung von PKH erfolgt für jeden Rechtszug gesondert (§ 142
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Erforderlich i.S. des § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG ist jede Reise, die ein verständiger Beteiligter in der maßgebenden Situation zur Führung des Rechtsstreits und zum Erreichen des erstrebten Prozesserfolges als sachdienlich ansehen darf.
Die Reise des Prozessbevollmächtigten zur
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Eine Rechtsbeschwerde gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Oberlandesgerichts ist nur statthaft, wenn sie nicht durch das Beschwerdegericht ausdrücklich zugelassen wurde (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO).
Das Gesetz sieht im Prozesskostenhilfeverfahren die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde nicht
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Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht
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In verwaltungsgerichtlichen Prozesskostenhilfeverfahren ist ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt in der Regel dann uneingeschränkt (d.h. nicht beschränkt auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts) beizuordnen, wenn dieser am Wohnsitz des Antragstellers oder in dessen Nähe ansässig
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Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO grundsätzlich zulässig.
Allerdings wird Prozesskostenhilfe im schriftlichen Verfahren nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt, weil das Verfahren kostenfrei
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Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt die gleichzeitige Versagung von Prozesskostenhilfe in der Regel aus. Wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und zeitgleich über einen Prozesskostenhilfeantrag entschieden, so ist, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt nochmals bestätigte,
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Die Partei muss sich auch im Rahmen des Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahrens das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen. An das Vorliegen eines atypischen Falles, der im Rahmen von § 124 Abs. 1 ZPO nF eine Ermessensentscheidung eröffnet, dürfen unter Berücksichtigung des Charakters der
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§ 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO gewährt dem Gegner eines Antrags auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kein subjektives Recht auf Akteneinsicht in die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers.
Nach allgemeiner Auffassung dürfen Verfahrensbeteiligte
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Unterbleibt die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wie hier die formgerechte Einlegung eines Rechtsmittels wegen des wirtschaftlichen Unvermögens der Partei, ist die Frist unverschuldet versäumt und der Partei wird auf ihren Antrag oder von Amts wegen Wiedereinsetzung in die versäumte
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Die Gerichte überschreiten im Rahmen der Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht (§ 114 Satz 1 ZPO) den ihnen zukommenden Entscheidungsspielraum erst dann, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einer unbemittelten Partei die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unverhältnismäßig erschwert wird.
Das Grundgesetz
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Es kann von einer um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei jedenfalls dann, wenn es sich um eine Vielzahl von Belegen handelt (Anlagenkonvolut), erwartet werden, dass sie dem Gericht zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Belege sortiert und unter Verwendung von im Antragsformular
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Dem dem Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge entgegen tretenden Antragsgegner ist – bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen – Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen und ein Rechtsanwalt beizuordnen.
Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, wird dem Beteiligten gemäß § 78 Abs.
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Der Gesetzgeber hat die Gewährung von Prozesskostenhilfe an juristische Personen durch § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO in Einklang mit der Verfassung an das spezielle Erfordernis geknüpft, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde.
Diese
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Es besteht kein Generalverdacht für das Vorliegen einer Scheinehe, wenn ein Ausländer die Ehe mit einem deutschen Staatsbürger geschlossen hat. Für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe kann daher keine eidesstattliche Versicherung des ausländischen Antragstellers über das Nichtvorliegen einer Scheinehe verlangt werden.
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Nach § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO kann einer juristischen Person Prozesskostenhilfe nur bewilligt werden, wenn die Kosten weder von ihr noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und wenn die Unterlassung der Rechtsverfolgung
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Eine Partei, der in erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, darf grundsätzlich davon ausgehen, dass bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen auch in der zweiten Instanz ihre Bedürftigkeit bejaht wird.
Diese Voraussetzung ist aber dann nicht gegeben, wenn die Partei oder ihr
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Die Versäumung einer Frist ist unverschuldet und einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wegen des wirtschaftlichen Unvermögens einer Partei unterbleibt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Partei bis zum Ablauf
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Insbesondere besteht für die Antragstellung -ungeachtet der Regelung des § 62 Abs. 4 FGO- kein Vertretungszwang.
Nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO erhält ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung
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Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintretende Verfahrensunterbrechung hindert die Entscheidung in einem laufenden Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren nicht.
Denn die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretene Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO bezieht sich nach überwiegender Auffassung, der sich der Bundesgerichtshof anschließt, nicht
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Nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO erhält eine Partei kraft Amtes auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die Kosten aus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufgebracht werden können und den am Gegenstand des Rechtsstreits Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen.
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Zahlungen auf die Prozesskosten sind den wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung
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Nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) erhält ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag
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