Die Europäische Kommission wird die deutsche Steuervergünstigung für notleidende Unternehmen, deren Beteiligungsstruktur sich erheblich geändert hat, auf der Grundlage der EU-Beihilferegeln förmlich prüfen. Dies gab die EU-Kommission heute in Brüssel bekannt. Die deutsche Bundesregierung ist der Ansicht, dass diese Sanierungsklausel,
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