Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat den Antrag des niedersächsischen Landesverbands der Alternative für Deutschland auf Feststellung einer Verletzung des Rechts auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG durch Äußerungen des Niedersächsischen Ministers für Inneres
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