Sparkasse Stuttgart

Rückzahlung unwirksam erhöhter Kontoführungsentgelte

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell im Rahmen einer Musterfeststellungsklage mit den Voraussetzungen und über der Verjährung von Verbraucheransprüchen auf Rückzahlung von Kontoführungsentgelten zu befassen.

Dem lag die Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse zugrunde. Der Verbraucherschutzverband ist ein seit über

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20 Reichsmark

Das jüdische Konto aus dem Jahr 1932

In dem Verfahren des Enkels eines jüdischen Kaufmanns und Schweizer Staatsbürgers, der 1932 in Hagen ein Konto eröffnet hatte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf sämtliche Ansprüche der Erben des seinerzeitigen Kontoinhabers als zwischenzeitlich verjährt angesehen.

Der Großvater des Klägers hatte 1932

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Bundesfinanzhof (BFH)

Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos – und das Drittanfechtungsrecht der GmbH-Gesellschafter

Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

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Deutsche Bank Frankfurt

8,99 € für ein Basiskonto?

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts enthaltenen Entgeltklauseln für ein Zahlungskonto mit nur grundlegenden Funktionen (Basiskonto) sind im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam, wenn bei der Bemessung des Entgelts das kontoführende Institut den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand

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Bundesfinanzhof (BFH)

Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos – und das Drittanfechtungsrecht der GmbH-Gesellschafter

Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind.

Nach der Bundesfinanzhofsrechtsprechung richtet sich

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