Ist einer Partei im Patentnichtigkeitsverfahren vor der Bestellung des gerichtli-chen Sachverständigen Gelegenheit gegeben worden, zur fachlichen und per-sönlichen Eignung einer von der Gegenpartei vorgeschlagenen Person Stellung zu nehmen, und verfügt sie über keinerlei Informationen zur Person des Sach-verständigen, handelt sie
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