Die Geschäftsführer sind soziale Arschlöcher

Die Bezeichnung der Geschäftsführer als „soziale Arschlöcher“ kann auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

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Fremdgeschäftsführer – und seine Kündigungsschutzklage

Begehrt der Dienstnehmer eines Geschäftsführerdienstvertrages (Fremdgeschäftsführer) bei außerordentlichen Kündigungen der Gesellschaft (Dienstgeber), dass das „fortdauernde Arbeitsverhältnis“ durch die außerordentlichen Kündigungen nicht aufgelöst worden ist, kann er nach Ansicht des Arbeitsgerichts Stuttgart nur dann obsiegen, wenn er materiell-rechtlich Arbeitnehmer ist.

Für

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Vorsteuerabzug für die Einrichtung der Geschäftsführerwohnung

Überlässt der Unternehmer einem Geschäftsführer unentgeltlich einen Wohn-Pavillon einschließlich Einrichtung, liegt dies auch dann nicht im überwiegend unternehmerischen Interesse, wenn einkommensteuerrechtlich die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben wären.

Die Erfüllung des Wohnbedürfnisses von Gesellschafter-Geschäftsführern einschließlich der Überlassung von Einrichtungsgegenständen ist

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