Krankenhausflur

Der Sturz von der Krankenhaustoilette

In einem Krankenhaus kann eine Patientin beim Sturz von der Toilette unfallversichert sein.

In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall wurde die klagende Patientin in der Schlaganfallstation (Stroke Unit) eines Krankenhauses wegen einer Hirnblutung mit Sprachstörungen und Halbseitenlähmung auf Kosten

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Unibibliothek Göttinen

Unfall beim Promotionsumzug

Ein Promotionsumzug ist eine Veranstaltung ohne betrieblichen Charakter und deshalb besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall die Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt und die Auffassung der Berufsgenossenschaft bestätigt. Gleichzeitig ist auf

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Deutsches Rotes Kreuz

Ehrenamt beim DRK – und der Versicherungsschutz

Ehrenamtlich tätige Mitglieder von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen sind gesetzlich unfallversichert, wenn die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem Unternehmen innerlich zusammenhängt. Der gesamte Aufgabenbereich, einschließlich der organisatorischen, administrativen und sozialen beziehungsweise vereinsrechtlichen Belange, ist geschützt.

So hat

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Der Angriff nach dem Heimweg

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nicht ein, wenn die Verletzungen durch einen privaten Angriff erfolgt sind, nachdem das Fahrzeug bereits abgestellt worden ist.

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall die Annahme eines Arbeitsunfalls verneint und

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Der Straßenwärter als Ersthelfer – und die posttraumatischen Belastungsstörung

Für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) eines mehrfach als Ersthelfer tätig gewordenen Straßenwärters als Wie-Berufskrankheit fehlt es nach Ansicht des Hessischen Landessozialgerichts an einem generellen Ursachenzusammenhang.

Straßenwärter sind als Ersthelfer besonderen Einwirkungen durch die Konfrontation mit traumatischen Ereignissen anderer

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Unfallversicherungsschutz am Probearbeitstag

Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert.

Wie jetzt das Bundessozialgericht entschieden, hat der Arbeitssuchende zwar nicht als Beschäftigter unter Versicherungsschutz, gestanden, als er an dem „Probearbeitstag“ Mülltonnen transportierte und dabei

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Sprung aus dem Fenster – wegen Wasserspritzer

Höchstpersönliche Verrichtungen wie Neckereien und Spielereien sind bei einem Arbeitnehmer nicht gesetzlich unfallversichert. Lediglich bei Schülern und pubertierenden Jugendlichen sind insoweit die Gefahren zu berücksichtigen, die sich aus unzureichender Beaufsichtigung oder aus dem typischen Gruppenverhalten innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der

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Das Telefonieren während der Arbeit

Das private Telefonieren eines Arbeitnehmers während der Arbeitszeit ist nicht vom Unfallversicherungsschutz umfasst, wenn damit die versicherte Tätigkeit nicht lediglich geringfügig unterbrochen wird.

Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall die Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgelehnt.

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