Mit Beschluss vom 28.09.2011 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass isolierte Kostenentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen, die nach streitloser Hauptsacheerledigung erfolgen, mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567 ff. ZPO anfechtbar sind.
Diese Frage war zuvor erheblich umstritten, da der
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