Klappernde Geräusche am Unterboden eines Neuwagens, die auch nach einer Vielzahl von Reparaturversuchen weiterhin auftreten, berechtigen den Neuwagenkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
In einem jetzt vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Rechtsstreit erwarb der Kläger bei einer Filiale eines beklagten
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