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Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen – und die Erzwingungshaft

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im Verfahren der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen ohne Erfolg: Dem lag ein Fall aus dem westfälischen Borken zugrunde: Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) setzte gegenüber dem Beschwerdeführer rückständige Rundfunkbeiträge in Höhe von 465,50 € fest, welche die Stadt Borken (Vollstreckungsbehörde)

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Vermögensverzeichnis – und mögliche Rückzahlungsansprüchen aus Nebenkostenabrechnungen

Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüche nicht

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Schreibmaschine

Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses

Dem Verlangen des Gläubigers auf Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses können nur die Angaben entgegengehalten werden, die im Vermögensverzeichnis dokumentiert sind. Auf nicht im Vermögensverzeichnis angeführte Angaben des Schuldners, die sich nur aus einer dienstlichen Stellungnahme des Gerichtsvollziehers ergeben, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Für die Frage, ob für ein

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Zwangsvollstreckungsauftrag – und der Verzicht auf das bereits abgegebene Vermögensverzeichnis

Der Gläubiger kann durch Beschränkung des Vollstreckungsauftrags auf die Zuleitung eines Ausdrucks des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten. Der Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin steht auch nicht deshalb unter einer unzulässigen Bedingung, weil sie eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses nur für den Fall beantragt hat, dass dieses Verzeichnis nicht älter als zwölf Monate ist.

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Frühere Vermögensauskunft des Schuldners – und die unrichtige Sachbehandlung des Gerichtsvollziehers

Eine unrichtige Sachbehandlung des Gerichtsvollziehers liegt vor, wenn er dem Gläubiger entgegen dessen ausdrücklichem Antrag die gebührenpflichtige Abschrift einer früheren Vermögensauskunft des Schuldners erteilt, ohne ihm Gelegenheit zu geben, die umstrittene Wirksamkeit des Verzichts hierauf gerichtlich klären zu lassen. Dies kann zur Nichterhebung der Gebühren gemäß § 7 Absatz 1

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Schreibmaschine

Mietkaution vom Jobcenter – und die erforderlichen Angaben in der Vermögensauskunft

Eine Nachbesserung der Vermögensauskunft mit Blick auf die Umstände der Kautionszahlung durch das Jobcenter kommt nicht in Betracht. Der Gläubiger kann die Nachbesserung einer Vermögensauskunft verlangen, wenn der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt hat. Dazu muss aus dem Vermögensverzeichnis selbst ersichtlich sein, dass die Angaben

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Vermögensauskunft – und trotzdem eine Sachpfändung

Die auf Antrag eines Gläubigers abgegebene Vermögensauskunft (§ 284 AO) sperrt nicht die Sachpfändung eines anderen Gläubigers. Die Durchführung der Vollstreckung (§ 249 Abs. 1 S. 1 AO) durch das Hauptzollamt ist nicht deswegen ermessensfehlerhaft weil die Schuldnerin zuvor vor dem Finanzamt – also auf Betreiben eines anderen Gläubigers –

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Nachbesserung einer Vermögensauskunft bei Hartz IV-Bezug – und das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung

Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüche nicht

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Geldscheine

Vollstreckungsauftrag – und die Gerichtsvollziehergebühr für den Versuch einer gütlichen Einigung

Die Gebühr nach Ziffer 207 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz fällt bereits dann nicht an, wenn der Gerichtsvollzieher entweder mit der Sachpfändung oder mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt ist. Zwar ist der Gebührentatbestand an sich erfüllt, weil hierfür – wie der Wortlaut der Norm zeigt – der Versuch einer gütlichen

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Drittauskünfte nach einer Vermögensauskunft

Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO sind nach Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nur einzuholen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat und durch die Drittauskünfte neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Sie sind erst dann nicht erforderlich, wenn aus den Angaben des Schuldners oder anderen offensichtlichen

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Landgericht Leipzig

Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse – und die erforderliche Unterschrift

Der Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse, mit dem zur Beitreibung von Gerichtskosten die Abnahme der Vermögensauskunft und erforderlichenfalls der Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung beantragt wird, ersetzt die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldtitels. Vollstreckungsaufträge der Gerichtskasse müssen schriftlich erteilt werden und eine Unterschrift sowie das Dienstsiegel tragen. Dabei genügt die Wiedergabe des

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Zustellung der Eintragungsbekanntmachung im Schuldnerverzeichnis – und die Kosten des Gerichtsvollziehers

Der Amtsgerichtsvollzieher ist nicht berechtigt eine Gebühr und Auslagenpauschale für die persönliche Zustellung der Eintragungsbekanntmachung im Schuldnerverzeichnis zu erheben, da die Zustellung nicht auf Betreiben der Partei erfolgt. Die Zustellung der Eintragungsbekanntmachung ist gemäß § 882c Abs. 2 S. 2 ZPO im Parteibetrieb weder zulässig noch vorgeschrieben, sie hat deshalb

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Vermögensverfall

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind. Der Vermögensverfall wird gesetzlich vermutet, wenn der Rechtsanwalt in das vom Vollstreckungsgericht zu führende SchuldnervVerzeichnis (§

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Nachbesserung einer Vermögensauskunft

Grundsätzlich ist der Schuldner zur Nachbesserung verpflichtet, wenn das vorgelegte Verzeichnis äußerlich erkennbar unvollständig, ungenaue oder widersprüchlich ist. Weitergehende biographische Daten oder Angaben zu Vertragspartnern, die nicht Drittschuldner einer zum Vermögen gehörenden Forderung sind, muss der Schuldner danach nicht eintragen. Nebenkostenabrechnungsansprüche werden von der Bezeichnung „Ansprüche aus Mietverhältnissen“ miterfasst. Die

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Bundesverwaltungsgericht

Die eingescannte Unterschrift des Gerichtsvollziehers

Die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO bedarf der Unterschrift des Gerichtsvollziehers. Eine eingescannte und in die Anordnung hineinkopierte Unterschrift genügt diesen Anforderungen nicht. Eine hineinkopierte, eingescannte Unterschrift ist nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart hierfür nicht ausreichend, weil die Herkunft des Schriftstücks dadurch nicht hinreichend verbürgt ist. Wäre die Eintragungsanordnung im

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Pleite oder nicht pleite – nicht nur das ist die Frage

In schöner Regelmäßigkeit erscheinen neue Informationen über den früheren Vorstandsvorsitzenden der Arcandor AG: Am vergangenen Freitag hat Herr Dr. Middelhoff seine Vermögensverhältnisse offenlegen müssen – jedenfalls dem Gerichtsvollzieher und dem Gläubiger gegenüber. Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist die Pflicht des Schuldners zur Erteilung der

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