Polizeiliche Zwangsmaßnahmen können auch dann eine strafbare Körperverletzung im Amt darstellen, wenn die Voraussetzungen für ein behördliches Einschreiten grundsätzlich vorliegen. Für die strafrechtliche Rechtmäßigkeit einer Diensthandlung kommt es insbesondere darauf an, dass der handelnde Beamte sein Ermessen pflichtgemäß ausübt. Ein
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Veröffentlichung von Dopingsperren im Internet
Die namentliche Veröffentlichung von Profisportlern, die gegen Anti-Doping-Vorschriften verstoßen haben, kann mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar sein. Voraussetzung ist jedoch insbesondere eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie effektiver präventiver Rechtsschutz.
Die namentliche Veröffentlichung von Profisportlern, die wegen Verstößen gegen Anti-Doping-Vorschriften gesperrt wurden, verstößt
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