Als Reaktion auf durch Bilanzmanipulationen verursachte Unternehmensskandale, die das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt erschütterten, hat die Bundesregierung im Jahr 2004 ein Bilanzkontrollgesetz (Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen vom 15.12.2004) geschaffen. Teil dieses Gesetzes war die Einführung des so
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