Einem Arbeitnehmer, der bewusst eine Zeiterfassungsanlage nicht ordnungsgemäß bedient und dadurch Arbeitszeitbetrug begeht, kann fristlos gekündigt werden – auch bei einer 25jährigen Betriebszugehörigkeit.
Mit dieser Begründung hat das Hessische Landesarbeitsgericht in dem hier vorliegenden Fall die fristlose Kündigung eines Beschäftigten
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