Mit der Festsetzung einer Geschäftsund Einigungsgebühr für den Verfahrenspfleger nach Nr. 2300 VV RVG und Nr. 1000 VV RVG hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Verfahrenspfleger kann, soweit er nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu vergüten ist, einen Anspruch auf eine 1, 3Geschäftsgebühr haben: Das durch das Gesetz
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