Die nordrhein-westfälische Schülerfahrkostenregelung beim „G 8“-Abitur – dem Abitur nach dem 12. Schuljahr verstößt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Minden nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. So hat das Verwaltungsgericht Minden jetzt in zwei Musterverfahren entschieden, dass die Entfernungsgrenze von 5 km für
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