Oberstufenschüler müssen sich aus eigenem Antrieb in den Unterricht einbringen; ein bloßes Abwarten, bis man vom Lehrer gefragt wird, reicht nicht aus. Meint jedenfalls das Verwaltungsgericht Aachen.
So hat das Verwaltungsgericht Aachen jetzt in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die
Artikel lesen


























