Für eine „Sportgrundschule“ besteht kein besonderes pädagogisches Interesse. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltugnsgericht Hannover die Klage der Freies Gymnasium Hannover GmbH gegen die Landesschulbehörde auf Genehmigung der Errichtung einer „Sportgrundschule“ abgewiesen.
Nach Überzeugung der Verwaltungsgerichts ist die Entscheidung
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